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Bezahltes Praktikum

Bezahltes Praktikum

 

 

 

In der Regel ist ein Praktikum nicht sozialversicherungspflichtig, egal über welchen Zeitraum es sich erstreckt, dies nicht zuletzt aus dem Grunde, weil Praktikanten grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Gehaltszahlung haben, sondern ebenfalls aufgrund der Tatsache, dass Praktika zum Lernen da sind und auch als ebensolche „gehandelt“ werden.

 

Ein Praktikum gehört sozusagen zur Berufsausbildung und bei einem Studium verdient man bekanntlich auch kein Geld, sondern hat Gelder zu leisten. Manche Jugendliche oder auch Heranwachsende sind überglücklich, wenn sie einen kleinen Obolus von dem Arbeitgeber erhalten, bei dem sie ein mehrwöchiges Praktikum verlebt haben, andere wiederum beschweren sich mehr oder weniger über die Höhe des gezahlten Obolus, dieser erscheint ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeiten zu wenig. Diese Praktikanten vergessen jedoch, dass Praktika in der Regel keiner Gehaltszahlung unterliegen, so dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, ein Entgelt für die Leistungen des Praktikanten zu zahlen.

 

 

Sofern sie also hier einen Obolus an den Praktikanten zahlen, ist dies eine absolut freiwillige Angelegenheit und führt nicht zu irgendeiner rechtlichen Verpflichtung. Auch wenn anders herum Praktikanten auch einen bestimmten Urlaubsanspruch haben, sofern es sich nicht um ein dreiwöchiges Schülerpraktikum handelt, besteht dennoch kein Anspruch auf Entgeltzahlung. Bei manchen Auslandspraktika werben etwaige Vermittlungsagenturen dafür, dass sie ausschließlich an bezahlte Praktika vermitteln, dies liegt aber im Ermessen des Arbeitgebers, wenn er beispielsweise bei ausländischen Praktikanten ein Entgelt zahlt. Teilweise ist eine Entgeltzahlung bei Auslandspraktika auch deshalb gegeben, damit sich die Praktikanten eine Wohnung und den Lebensbedarf im Ausland leisten können, ansonsten wären die Auslandspraktika denjenigen vorbehalten, die vom Elternhaus her eher vermögend ausgestattet sind.

 

Da hier aber im Grunde keine Unterschiede gemacht werden sollen, werden viele Praktika im Ausland mit einem kleinen Gehalt vergütet. Nicht zuletzt aus dem Grunde, da sich ein Auslandspraktikum zumeist auf 6 – 12 Monate erstreckt. Wenn man kein Entgelt erhält, jedoch trotzdem die Ortschaft (auch innerhalb Deutschlands) wechseln musste, hat man für seinen Lebensunterhalt selber aufzukommen. Entweder durch entgeltpflichtige Nebenjobs oder aber auch durch das Elternhaus und nicht zuletzt über Bafög, welches auch für Auslandspraktika beantragt werden kann.

 

Thema: Bezahltes Praktikum

 

 
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