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Das Vorpraktikum

Vorpraktikum

 

 

 

Es gibt etliche Studiengänge, bei denen ein Vorpraktikum aus Voraussetzung dafür absolviert werden muss, um sich in diesem Studiengang anmelden zu können. Das heißt, bevor man das Studium beginnt, muss ein bis zu 13-wöchiges Praktikum abgeleistet werden.

 

Dies soll zum einen den Praktikanten auf den Beruf vorbereiten und schon einmal die Studieninhalte nahelegen, des Weiteren besteht hier aber auch nochmal die Möglichkeit, explizit zu entscheiden, ob dies der richtige Studiengang für den Studenten ist. Kommt er mit der Arbeit klar, versteht er die Materie und macht ihm die Arbeit auch Spaß? Es gibt leider immer viel zu viele Studenten, die auf einmal während des Studiums merken, dass dieses Studienfach nicht das Richtige ist bzw. dass sie vielleicht mit diesem Thema nicht klarkommen und von daher lieber das Studienfach ändern wollen. Dies ist umso ärgerlicher, wenn man bereits 4 oder 5 Semester studiert hat. Von daher soll vor Studienbeginn ein solches Praktikum durchgeführt werden.

 

 

Allerdings kann dieses Praktikum auch aufgeteilt werden. Ist die Zeit beispielsweise zu knapp bis zum Studienbeginn bemessen, ist es auch möglich, bei einem 13-wöchigen Praktikum beispielsweise dieses aufzuteilen. Dabei sollten 9 Wochen des Praktikums vor Studienbeginn absolviert werden, die restlichen 4 Wochen können dann in den Semesterferien nachgeholt werden, hier allerdings bis zum 3. Semester, also zeitnah an der Absolvierung des ersten Abschnitts. In diesem Praktikum sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, sprich, es sollten bestimmte Praktika-Inhalte erlernt werden. Welche Inhalte hier bei welchen Berufen explizit im Praktikum enthalten sein sollten, kann man auf den Webseiten der entsprechenden Universität beispielsweise nachlesen.

 

Diese Inhalte sollten dem Arbeitgeber nahegelegt werden, indem man ihn auf diese Forderungen der Uni hinweist, so kann der Arbeitgeber versuchen, die Inhalte des Praktikums an die Forderungen der Einschreibebedingungen der Uni anzugleichen. Des Weiteren sollten auch bei einem Vorpraktikum die allgemeinen Gegebenheiten eingehalten werden, denn schließlich handelt es sich auch bei einem Vorpraktikum um ein normales Praktikum, hier sollte also auch eine Art Arbeitsvertrag, tituliert als Praktikumsvertrag, vereinbart werden, um beide Vertragsseiten des Praktikums rechtlich abzusichern.

 

Thema: Vorpraktikum

 

 
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