Das Pflichtpraktikum – umfassend mit Bewerbungsvorlage

Wenn Du studierst, wird früher oder später auch ein Praktikum auf dem Programm stehen. Die meisten Studiengänge sehen im Rahmen der Studien- oder Prüfungsordnung nämlich mindestens ein Praktikum vor, das absolviert werden muss. Je nach Studienfach findet das Pflichtpraktikum dann vor oder während des Studiums statt. Manchmal schließt das Pflichtpraktikum auch einen Studienabschnitt ab. Dabei ist das Praktikum aus gutem Grund ein wichtiger Bestandteil der deutschen Hochschulausbildung: Während Du an der Uni die theoretischen Grundlagen erlernst, kannst und sollst Du diese Kenntnisse beim Praktikum in der Praxis anwenden und vertiefen.

Das Pflichtpraktikum beim Studium

Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das fester Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung ist. Das Pflichtpraktikum gehört zu Deinem Studium also zwingend dazu und Du musst es absolvieren. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Dein Praktikum anerkannt wird, ist in der jeweiligen Studienordnung festgelegt. Dort steht beispielsweise, wie lange Dein Praktikum dauern und welche Inhalte, Tätigkeiten und Leistungen es umfassen muss. Meist ist auch ein Praktikumsbericht vorgeschrieben, der den Leistungsnachweis darstellt. Üblicherweise muss das Pflichtpraktikum in einem Bereich stattfinden, der Dir ermöglicht, Dein bisher Erlerntes praktisch anzuwenden. Beim Pflichtpraktikum geht es schließlich vorrangig darum, Deine Kenntnisse zu vertiefen und neues Fach- und Methodenwissen zu erlernen.

Wann das Pflichtpraktikum stattfindet, hängt vom Studienfach ab. Manchmal muss das Praktikum absolviert werden, bevor das Studium überhaupt beginnt. In diesem Fall sollst Du während des Studiums wesentliche Grundlagen lernen, auf denen das Studium aufbaut. In anderen Studienfächern ist das Pflichtpraktikum während der Studienzeit oder kurz vor der Abschlussprüfung vorgesehen. Dann soll Dir das Praktikum die Möglichkeit geben, Dein Fachwissen zu festigen, in der Praxis anzuwenden und auszubauen. Gleichzeitig ist das Praktikum die Voraussetzung dafür, dass Du Dein Studium fortsetzen oder abschließen kannst.

Als Mindestdauer sind für ein Pflichtpraktikum üblicherweise acht Wochen vorgeschrieben. Je nach Studiengang kann ein Pflichtpraktikum aber auch deutlich länger dauern. Außerdem kannst Du ein längeres Praktikum absolvieren, also beispielsweise ein halbes oder ein ganzes Jahr lang als Praktikant arbeiten. In einigen Studiengängen ist bereits ein Semester für das Praktikum vorgesehen, ansonsten kannst Du eine Auszeit vom Studium beantragen. Möchtest Du kein ganzes Semester für das Pflichtpraktikum opfern, kannst Du das Praktikum aber oft auch auf mehrere Abschnitte aufgeteilt in den Semesterferien leisten. Hast Du vor oder während des Studiums in einem entsprechenden Beruf gejobbt, wird diese Arbeitzeit übrigens mitunter als Pflichtpraktikum angerechnet.

Die Vergütung beim Pflichtpraktikum

Ob Du während Deines Praktikums eine Vergütung erhältst oder ob nicht, hängt davon ab, wo Du Dein Praktikum absolvierst. In Wirtschaftsunternehmen sind Vergütungen durchaus üblich. Hier bewegen sich die Vergütungen meist in einem Rahmen zwischen 300 und 800 Euro monatlich, im Durchschnitt wird ein Praktikum mit rund 400 Euro pro Monat vergütet. Dabei handelt es sich bei der Vergütung dann meist um eine monatliche Pauschale. Du erhältst also eine Art Gehalt in der vereinbarten Höhe. Denkbar ist aber auch, dass Du auf Basis eines Stundenlohns bezahlt wirst oder dass Du ein Honorar bekommst. Im öffentlichen Dienst, in Einrichtungen und Organisationen oder bei Verbänden und Vereinen ist es hingegen eher die Ausnahme, dass Du bei einem Praktikum etwas verdienst.

 

Das Pflichtpraktikum im Ausland

Ein paar Studienfächer schreiben vor, dass Du ein Praktikum im Ausland absolvieren musst. Meist handelt es sich dabei um international ausgerichtete Studienfächer. Für ein verbindliches Auslandspraktikum gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für ein herkömmliches Pflichtpraktikum. Auch hier schreibt die Studienordnung also die Dauer, die Inhalte und alle anderen Anforderungen vor. Nun ist ein Auslandspraktikum aber nicht nur mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden, sondern auch die Kosten sind meist höher. Deshalb stellen die Unis und Hochschulen normalerweise finanzielle Hilfen und Zuschüsse zur Verfügung. Dadurch soll sichergestellt sein, dass jeder Student die Möglichkeit hat, das vorgeschriebene Auslandspraktikum auch tatsächlich zu absolvieren. Außerdem erhältst Du auch während eines Pflichtpraktikums im Ausland BAföG, wenn Du generell einen Anspruch auf BAföG hast. Weitere Infos zum Praktikum und Studium im Ausland kannst Du Dir hier anschauen:

 

Das Pflichtpraktikum und das BAföG

Viele Studenten sind auf BAföG angewiesen, damit sie während des Studiums finanziell über die Runden kommen. Wenn Du einen Anspruch auf BAföG hast, erhältst Du die Förderung auch in der Zeit, in der Du ein Pflichtpraktikum absolvierst. Voraussetzung ist aber, dass es sich tatsächlich um ein Pflichtpraktikum handelt und das Praktikum vor oder während des Studiums stattfindet. Absolvierst Du ein freiwilliges Praktikum, bekommst Du kein BAföG. Gleiches gilt, wenn das Praktikum erst nach dem Studium ansteht.

An der Höhe vom BAföG ändert sich grundsätzlich nichts. Bei der Berechnung wird generell Dein Bedarf ermittelt und in dieser Höhe erhältst Du dann die Förderung, egal ob Du Vorlesungen an der Uni besuchst oder gerade Dein Pflichtpraktikum ableistest. Allerdings wird BAföG einkommensabhängig gewährt. Absolvierst Du ein Praktikum, für das Du eine Vergütung bekommst, wird Dein Einkommen deshalb auf Deinen BAföG-Anspruch angerechnet. Davor werden aber Pauschalen für die Werbungskosten und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Fällt die Vergütung für das Praktikum recht gering aus, wird sich dies auf die Höhe von Deinem BAföG folglich nicht oder kaum auswirken.

 

Das Pflichtpraktikum und die Versicherungen

Wenn es um die Frage geht, wie Du während des Praktikums versichert bist, dann bezieht sich diese Frage hauptsächlich auf die Sozial- und die gesetzliche Unfallversicherung. Absolvierst Du ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, dann bist Du von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das heißt für Dich, dass Du von Deiner Praktikumsvergütung keine Beiträge für die Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen musst. Voraussetzung ist aber, dass es sich wirklich um ein Pflichtpraktikum handelt, das die Studienordnung für Deinen Studiengang verbindlich vorschreibt. Außerdem musst Du als Student an der Uni eingeschrieben sein. Absolvierst Du hingegen ein freiwilliges Praktikum, hängt es von der Höhe der Vergütung ab, ob Du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen musst oder ob nicht. In der gesetzlichen Unfallversicherung bist Du als Praktikant schon von Gesetzes wegen versichert. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob und wie viel Geld Du während des Praktikums verdienst. Das heißt, als Praktikant bis Du immer und automatisch über den Betrieb, in dem Du Dein Praktikum absolvierst, gesetzlich unfallversichert.

 

Die Bewerbung für das Pflichtpraktikum

Wenn Du Dich um einen Praktikumsplatz bewirbst, muss Deine Bewerbung grundsätzlich dieselben Anforderungen erfüllen wie jede andere Bewerbung auch. Das bedeutet, die beiden wesentlichen Bestandteile Deiner Bewerbung sind das Anschreiben und der Lebenslauf. Im Anschreiben solltest Du präzise und aussagekräftig erklären,

  • was Du gerade machst, also was Du studierst und in welchem Semester Du bist.
  • wann Dein Praktikum stattfinden und wie lange es dauern soll.
  • warum Du Dein Pflichtpraktikum ausgerechnet bei diesem Unternehmen absolvieren willst.
  • welche Kenntnisse, Fertigkeiten, Stärken und Interessen Du mitbringst. (Zähle hier aber nicht nur irgendwelche Floskeln auf, sondern belege Deine Aussagen mit konkreten Beispielen.)
  • was Du Dir von dem Praktikum erhoffst und was Deine langfristigen Ziele sind.

Dein Anschreiben muss auf eine DIN A4-Seite passen. Im Lebenslauf, der auch zwei Seiten lang sein darf, listest Du die wichtigsten Daten und Fakten Deines bisherigen Werdegangs auf. Achte beim Lebenslauf auf eine übersichtliche Gliederung und eine klare Struktur.

Bewirbst Du Dich im Ausland oder bei einem internationalen Unternehmen, musst Du die länderspezifischen Besonderheiten berücksichtigen. In jedem Land gibt es Feinheiten, über die Du Dich im Vorfeld unbedingt informieren solltest. In vielen Fällen wirst Du aber eine Bewerbung schreiben müssen, die den Anforderungen des englischsprachigen Auslands gerecht wird. Dann gilt folgendes: Das Anschreiben sieht im Grunde genommen genauso aus wie in Deutschland, nur dass es eben in Englisch verfasst ist. Beim Lebenslauf gibt es ein paar Unterschiede. So wird der Lebenslauf im Englischen Curriculum Vitae, kurz CV oder Resume genannt. Diese Bezeichnung als Überschrift wird aber weggelassen. Auch das Foto fällt weg und der Lebenslauf wird am Ende nicht unterschrieben. Die einzelnen Daten werden in umgekehrter Reihenfolge angeordnet. Du beginnst also mit den aktuellsten Angaben und gehst dann zeitlich rückwärts. Deine Angaben sortierst Du, wie hierzulande, in mehrere Rubriken ein:

  • Personal Details: Hier stehen Dein Name und Deine Kontaktdaten. Andere Angaben zur Person wie Dein Geburtsdatum oder Deinen Geburtsort lässt Du weg.
  • Job Objective: Hier beschreibst Du kurz und knapp Deine beruflichen Ziele.
  • Key Skills: In einem Kurzprofil fasst Du Deine wichtigsten Kenntnisse und Fertigkeiten, also Deine Kernkompetenzen, zusammen.
  • Education: In dieser Rubrik beschreibst Du Deinen Bildungsweg. Du kannst dabei ruhig die deutschen Bezeichnungen für die Abschlüsse nennen und die Übersetzungen dann in Klammern dahinter schreiben.
  • Career History/Work Experience: Hier nennst Du Deine wichtigsten beruflichen Stationen. Hast Du noch keine Berufserfahrung gesammelt, aber andere praktische Erfahrungen, kannst Du die Rubrik mit Practical Experience betiteln.
  • Additional Skills: Diese Kategorie bietet Dir Platz für zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, beispielsweise Fremdsprachen- und Computerkenntnisse.
  • Interests and activities: Wenn Du möchtest, kannst Du Deine Hobbys und Interessen angeben. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich aus Deinen Freizeitaktivitäten nützliche Eigenschaften für das Praktikum ableiten lassen. Oder wenn Dein Lebenslauf andernfalls sehr kurz wäre.

Am Ende schreibst Du noch den Hinweis “References available upon request”. Das bedeutet, dass Du auf Wunsch Referenzen vorlegen kannst. Zeugniskopien legst Du in aller Regel nicht bei.