Praktikum arrow Praktikumsarten arrow Pflichtpraktikum Praxissemester
Pflichtpraktikum Praxissemester

Pflichtpraktikum und Praxissemester

 

 

 

Wenn man studieren möchte, muss man sich bei manchen Studiengängen nicht nur einfach an der Uni anmelden und kann loslegen. Es gibt Studienberufe, bei denen man im Studium ein Pflichtseminar durchführen muss. Diese Pflichtseminare können sich auf sechs Wochen belaufen, können aber ebenfalls sechs Monate betragen, je nach dem, welches Fach man studiert bzw. welcher Beruf angestrebt wird.

 

Bei manchen Studiengängen wird sogar ein sechsmonatiges oder auch sechswöchiges Praktikum vor Studienbeginn verlangt, sozusagen als einleitendes Praktikum. Man kann im Grunde nicht genau sagen, warum diese Praktika durchzuführen sind, beispielsweise vor einem Studium, aber vielleicht sollen die Studenten in spe hierbei ihren Berufswunsch noch einmal überdenken können, bevor sie mit dem Studium beginnen, denn leider gibt es immer noch viele Studenten, denen mitten im Studium auffällt, dass sie eigentlich gar keine Lust mehr haben, diesen Beruf zu erlernen. Die Praktika während des Studiums sollen eher darauf abzielen, den Studenten zwischendurch die Möglichkeit zu geben, das Erlernte auch einmal in der Praxis anzuwenden.

 

 

Auch ein sogenanntes Praxissemester gehört in die Sparte eines Praktikums. Diese Art Praktika wird des Öfteren bei Studiengängen an Fachhochschulen erwartet. Zwischen dem Grund- und Hauptstudium wird hier zumeist ein Semester lang ein Praktikum durchgeführt. In diesen Monaten bleibt der Student im Grunde Studierender der Fachhochschule, obwohl er fest in das jeweilige Unternehmen integriert ist. Teilweise leisten Studenten auch sehr gute Arbeit in den Unternehmen und werden an viele Dinge herangeführt. Grundsätzlich ist der Sinn dieser Praktika, dass die Studierenden das bereits Erlernte in die Praxis umzusetzen lernen, denn auch dies ist teilweise eine recht schwierige Angelegenheit.

 

In der Zeit der Durchführung des Praktikums ist der Student von der Sozialversicherungspflicht befreit, auch wenn er ein kleines Einkommen durch das Praktikum erzielt. In der Regel fallen diese Einkommen eher gering aus oder werden gar nicht erst für Praktikanten von den jeweiligen Unternehmen angeboten, so dass dieses Praktikum trotz vieler Arbeit entgeltmäßig umsonst vollbracht werden muss.

 

Thema: Pflichtpraktikum und Praxissemester

 
Praktika, Powered by Joomla!; Joomla templates by SG web hosting