Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, für ein Praktikum ein Entgelt zu leisten, denn bei dieser Art Arbeit geht es im Prinzip nicht darum, einen weiteren „Arbeiter“ zu beschäftigen, sondern darum, einem Menschen das Einsehen in diesen Beruf zu gewähren. Es ist also von daher eine absolut freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers, wenn ein Praktikant bei einem Schulpraktikum oder auch bei einem freiwilligen Praktikum eine Art Entgelt erhält, beispielsweise in Form eines Obolus in Höhe von ein paar Euro.
Auch kann man sich hier nicht über die Höhe des Entgelts beschweren. Es gibt aber auch Praktika, bei denen eine Art Entgelt für die Zeit vereinbart wird, das heißt, beispielsweise bei Praktika während des Studiums in Form eines Pflichtpraktikums oder auch eines Praxissemesters. Wenn jedoch von vornherein klar ist, dass ein Entgelt für dieses Praktikum gezahlt wird, beispielsweise einem während eines Studiums durchgeführten Praktikums, kann man sich hier leider nicht auf irgendwelche Richtlinien bezüglich der Höhe des Entgelts berufen.
Es gibt zwar Organisationen, die im Grunde eine Mindestvergütung für die Praktikanten fordern. Für Studenten im Praktikum wird beispielsweise eine Mindestvergütung von 300,00 € gefordert. Hierzu gibt es jedoch keine Gesetze, so dass es letztendlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt, ob er eine solche Summe zahlen möchte oder nicht. Von manchen Organisationen wird auch gefordert, dass ein Praktikant nach dem abgeschlossenen Studium eine Mindestsumme von 600,00 € erhalten sollte, andere wiederum fordern den ALG II – Satz plus Wohnkosten, so dass diese bei ca. 700,00 € liegen.
Man sollte sich als angehender Praktikant vor Antritt des Praktikums über die Höhe eines eventuell gezahlten Gehalts für die Praktikumszeit bei dem Arbeitgeber erkundigen, sofern dies nicht aus der Stellenbeschreibung hervorgeht. Hierzu sollte sich der Praktikant natürlich selber im Klaren darüber sein, welche Vergütung er sich für das Praktikum wünscht. Hier sollte man jedoch nicht zu dick auftragen, denn schließlich handelt es sich hierbei um ein Praktikum und nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis.