Praktikum Krankenhaus
Ein Praktikum in einem Krankenhaus kann auf den verschiedensten Stationen erfolgen. Je nach dem, für welche Fachrichtung man sich interessiert, sollte man daher bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz eben gerade auf diese Abteilung Bezug nehmen. Ansonsten wird man im Grunde willkürlich da eingesetzt, wo die meiste Zeit besteht, etwas beigebracht zu bekommen bzw. viele Situationen beobachten zu können. Beispielsweise kann ein allgemeines Krankenhaus als Ziel ausgesucht werden, aber auch ein Fachkrankenhaus, beispielsweise spezialisiert auf Herzkrankheiten oder auch Rückenkrankheiten. Die allgemeinen Krankenhäuser umfassen in der Regel eine neurologische Abteilung, eine chirurgische Abteilung, eine Notambulanz, evtl. eine Kinderstation und ebenfalls evtl. eine Entbindungsstation. Als Praktikant wird man hier keine großen Sprünge machen können, denn schließlich handelt es sich um die Gesundheit oder auch das Leben von Patienten.
Hier führt man bei einem Praktikum also eher eine beobachtende Rolle aus, als diejenige, selber Hand anzulegen. Selbstverständlich darf man als Praktikant das Essen austragen, mit den Patienten reden und diese soweit pflegen, wie man aus medizinischer Sicht her darf. Beispielsweise sind einige Handgriffe einzustudieren, so dass diese nicht von einem Praktikanten durchgeführt werden dürfen. Auch die Medizinvergabe an Patienten erfolgt nur über die ausgebildeten Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern. Im Grunde gibt es in jeder Stadt Krankenhäuser, so dass es ein Leichtes sein dürfte, eine solche Praktikumsstelle zu finden. Teilweise werden bestimmte Altersgrenzen für ein Praktikum genannt, je nach dem, um welches Krankenhaus es sich handelt, aber auch Schulpraktika können in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Über dieses Praktikum, egal zu welchem Zweck, muss selbstverständlich eine gehobene Schweigepflicht beachten, denn Patientendaten dürfen auf keinen Fall das Krankenhaus verlassen, weder Namen und Adressen, noch die Krankheiten dieser bestimmten Personen. Auch für Praktikanten gilt diese Schweigepflicht. Diese ist in der Regel zu Beginn des Praktikums vom Praktikanten zu unterschreiben. Auch in dem Praktikumsbericht dürfen keine krankenhausinternen patientenbezogene Daten eingetragen werden, ebenfalls keine Namen oder Anschriften. Thema: Praktikum Krankenhaus
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