Praktikumsbescheinigung

Praktikumsbescheinigung

 

 

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Wenn ein Jugendlicher oder auch ein Heranwachsender ein Praktikum durchgeführt hat, ist es immer schwierig, dies den späteren Arbeitgebern „zu beweisen“. Denn wie man grundsätzlich weiß, kann man viel bei Bewerbungsgesprächen erzählen, ob dies dann den Tatsachen entspricht oder ob der Arbeitgeber einem diese Dinge abkauft, ist eine andere Sache.

 

Von daher sollte man in jedem Fall, wenn man ein Praktikum durchführt, eine sogenannte Praktikumsbescheinigung verlangen. Gerade dann, wenn es sich um ein Praktikum handelt, wofür in der Regel kein richtiges Praktikumszeugnis ausgestellt wird, ist es von Vorteil, wenigstens eine Praktikumsbescheinigung des Arbeitgebers zu erhalten. Für diese Praktikumsbescheinigung hat der Arbeitgeber auch nicht viel Zeit aufzubringen, denn eine Bescheinigung hält sich im Grunde nur an die Tatsachen. Hierin sollten enthalten sein die kompletten Absenderdaten, also der Firmenname und die entsprechenden Kontaktdaten, die Abteilung, in der der Praktikant tätig war sowie auch ein möglicher Ansprechpartner (beispielsweise der Bescheinigungsaussteller) für eventuelle Fragen, die später einmal aufkommen könnten (beim Schulpraktikum beispielsweise Auskunftseinholung durch den Lehrer oder Ähnliches).

 

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Des Weiteren sollte die Bescheinigung die Daten des Praktikanten enthalten, hier es die Adresse nicht so wichtig, hierfür sollten in keinem Fall der Vor- und Zuname des Praktikanten, das Geburtsdatum und der Geburtsort (zur Identifizierung) sowie vielleicht der derzeitige Ausbildungsstand (Schulabgänger, Abiturient oder Ähnliches) fehlen. Neben diesen Angaben sollte noch festgehalten werden, in welcher Zeit sich das Praktikum abgespielt hat. Auch wenn man jetzt keine Art Zeugnis ausstellen möchte, wäre es sinnvoll, kurz zu erläutern, für welche Arbeitsbereiche der Praktikant eingesetzt wurde bzw. welche Arbeiten dieser übernehmen konnte oder auch nicht.

 

Wenn ein Arbeitgeber nicht dazu bereit ist, auch eine solche „kurze“ Praktikumsbescheinigung auszustellen, könnte man ihm als Praktikant vorschlagen, diese selber zu entwerfen und ihm als solchen Entwurf vorzulegen. Somit hat der Arbeitgeber keine Arbeit damit und muss sich diese nur noch kurz anschauen und unterschreiben. Für den späteren beruflichen Werdegang sind Praktika ebenso wichtig, wie Schulnoten, von daher sollte man schon „beweisen“ können, solche Praktika durchgeführt zu haben.

 

Thema: Praktikumsbescheinigung

 

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