Praktikumsbeurteilung von A-Z zum Download

PraktikumsbeurteilungWenn Du Dein Praktikum absolviert hast, wirst Du sicherlich auch eine Beurteilung haben wollen. Schließlich willst Du wissen, wie der Praktikumsgeber Deine Leistungen einschätzt. Außerdem kannst Du die Praktikumsbeurteilung für Deine Bewerbungsmappe gebrauchen. Aber wie sieht so eine Praktikumsbeurteilung eigentlich aus? Und hast Du überhaupt einen Anspruch darauf, dass Dir der Praktikumsgeber ein Zeugnis ausstellt?

Die rechtliche Grundlage für die Praktikumsbeurteilung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum Du ein Praktikum machen willst oder musst. Als Schüler steht meist gegen Ende der Schulzeit ein Betriebs- oder ein Sozialpraktikum an. Als Student musst Du ein Praktikum absolvieren, damit Du Dein Studium beginnen, fortsetzen oder abschließen kannst. Vielleicht machst Du aber auch freiwillig ein Praktikum, um in einen Beruf hineinzuschnuppern oder einen bestimmten Zeitraum zu überbücken. Bei einem längeren Praktikum oder einem Pflichtpraktikum wirst Du vielfach einen schriftlichen Vertrag mit Deinem Praktikumsgeber schließen. In diesem Praktikumsvertrag sind alle wichtigen Punkte rund um das Praktikum geregelt. Bei einem kurzen Praktikum oder einem Praktikum, bei dem Du keine Vergütung bekommst, ist ein schriftlicher Vertrag eher die Ausnahme. Hier wirst Du oft nur mündlich vereinbaren, dass Du ein Praktikum absolvierst.

Ist das Praktikum beendet, stellt sich dann die Frage, ob Du ein Zeugnis erhältst. Diese Frage ist allerdings nicht ganz einfach zu beantworten. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber die Frage nach einem qualifizierten Zeugnis bei einem Praktikum nicht eindeutig geregelt hat. So gibt es zwar den § 630 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser Paragraph besagt, dass jeder ein Zeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen kann. Und wenn der Arbeitnehmer möchte, muss der Arbeitgeber ein ausführliches Zeugnis mit Bewertung der Leistungen, der Kompetenzen und der Führung ausstellen. Das Problem an der Sache ist, dass sich der Paragraph auf ein sogenanntes dauerndes Dienstverhältnis bezieht. Ein Praktikum, das nur ein paar Wochen lang dauert, ist aber kein dauerndes Dienstverhältnis. Deshalb hast Du strenggenommen keinen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Etwas anders sieht es aus, wenn Du als Student ein Pflichtpraktikum absolvierst. In diesem Fall kann nämlich § 8 des Berufsbildungsgesetzes Anwendung finden. Demnach muss Dir Dein Praktikumsgeber ein ausführliches Zeugnis ausstellen, wenn das Praktikum beendet ist. Doch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften kannst Du mit Deinem Praktikumsgeber einfach vereinbaren, dass er Dir ein Praktikumszeugnis ausstellt. Diese Vereinbarung kann im Praktikumsvertrag verstehen oder mündlich getroffen werden. Nun wirst Du Dich aber vielleicht fragen, was denn überhaupt der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis ist.

 

Das einfache Zeugnis als Praktikumsbescheinigung

Im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen werden zwei Varianten voneinander unterschieden. Eine Form davon ist das einfache Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis ist im Prinzip nichts anderes als eine Bescheinigung darüber, dass Du ein Praktikum absolviert hast. Das bedeutet, eine Praktikumsbescheinigung im Sinne eines einfachen Zeugnisses benennt

  • den Namen und die Anschrift Deines Praktikumsgebers,
  • Deinen Namen mit Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort,
  • die Art des Praktikums,
  • die Dauer des Praktikums,
  • Deinen Einsatzort und Deinen Aufgabenbereich,
  • die Grußformel und
  • die Unterschrift des Praktikumsgebers.

Eine Beurteilung Deiner Leistungen und eine Bewertung Deines Verhaltens enthält ein einfaches Zeugnis nicht.

 

Das qualifizierte Zeugnis als Praktikumsbeurteilung

Ein qualifiziertes Zeugnis ist ausführlicher. Es beschreibt und bewertet nämlich auch Deine Leistungen, Dein Verhalten und Deine fachlichen Fähigkeiten. Zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis enthält ein qualifiziertes Zeugnis somit

  • eine Beschreibung Deiner Tätigkeiten und Aufgaben,
  • eine Beurteilung der Leistungen, die Du erbracht hast,
  • eine Bewertung Deines Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden,
  • eine Beurteilung von Kriterien wie Motivation, Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und Auffassungsgabe,
  • eine Bewertung Deines fachlichen Könnens,
  • eine Beschreibung der Kenntnisse und Kompetenzen, die Du während des Praktikums erworben hast,
  • eine Bewertung des Lernerfolgs und ein zusammenfassendes Leistungsurteil.

Dabei gilt die Vorgabe, dass ein Arbeitszeugnis einerseits der Wahrheit entsprechen und andererseits wohlwollend formuliert sein muss. Wenn Dein Praktikumsgebers mit Dir nicht zufrieden war, darf er das also nicht offen zugeben. Stattdessen wird er Umschreibungen verwenden. Dadurch klingt das Zeugnis positiv und höflich, kann durch Codes aber trotzdem eine Benotung ausdrücken. Steht in dem Zeugnis beispielsweise, dass Du die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt hast, ist dies eine sehr gute Bewertung. Hast Du Deine Aufgaben hingegen zur Zufriedenheit Deines Praktikumsgebers erledigt, entsprechen Deine Leistungen der Schulnote 4 bis 5. Verfasst wird ein Zeugnis immer auf dem offiziellen Briefpapier des Praktikumsgebers.

 

Muster für eine Beurteilung vom Praktikum

Eine Praktikumsbeurteilung muss aber nicht unbedingt ein ausformuliertes Zeugnis sein. Es muss also nicht wie ein Arbeits- oder Ausbildungszeugnis aussehen. Stattdessen kann der Praktikumsgeber auch eine Art Formular ausfüllen. Eine Praktikumsbeurteilung in dieser Form kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Du als Schüler ein kurzes Praktikum absolviert hast. Aber auch wenn Dein Praktikumsgeber kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen kann oder möchte, kannst Du ihm ein solches Formular geben und ihn bitten, es auszufüllen. Ein Musterbeispiel für eine Praktikumsbeurteilung in Formularform zeigen wir Dir hier:

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