Praktikumsdauer

In der Regel gibt es für die verschiedenen Praktikumsarten auch unterschiedliche Praktikumsdauern. Bei einem Schulpraktikum wird beispielsweise ein Zeitdauer von 3 Wochen bemessen, eventuell können diese Praktika aber auch 2 Wochen oder auch 4 Wochen betragen, dies hängt zumeist von der Schulform ab. Beispielsweise wird auf einer Haupt- oder Realschule je nach Bundesland nur ein Praktikum á 2 bis 3 Wochen absolviert, auf dem Gymnasium absolviert der Schüler auch in der Klasse 12 nochmals ein Praktikum, welches sich auch auf vier Wochen erstrecken kann. Diese Zeitdauern werden in der Regel von den einzelnen Bundesländern festgelegt.

Bei einem freiwilligen Praktikum sieht dies schon wieder ganz anders aus, wenn man beispielsweise nach dem Schulabschluss und vor einem Studienbeginn oder aber auch Ausbildungsbeginn ein Praktikum absolvieren möchte, ist eine faire Praktikumsdauer auf 3 Monate begrenzt. Auch eine Praktikumsdauer von bis zu sechs Monaten ist noch akzeptabel, wenn jedoch ein Arbeitgeber auf 9 Monate (oder noch länger) plädiert, kommt dieses Praktikum einem versteckten Arbeitsverhältnis sehr nahe und sollte auch dementsprechend behandelt werden.
Wenn man zunächst ein 3-monatiges Praktikum absolviert und der Arbeitgeber dann eine Verlängerung wünscht, kann man sich zunächst glücklich schätzen, denn dies bedeutet, dass man gut gearbeitet hat und der Arbeitgeber mit der Gesamtleistung zufrieden ist. Dennoch sollte man für die folgende Zeit eine neue Praktikumsvereinbarung abschließen, die ebenfalls ein kleines Entgelt beinhalten sollte. Denn wenn ein Arbeitgeber einen Praktikanten als vollwertigen Mitarbeiter einsetzt, dann sollte dieser Praktikant auch die Vorzüge eines vollwertigen Mitarbeiters genießen können, sprich er sollte für seine Leistungen bezahlt werden. Es ist also wichtig, sich vor Beginn des Praktikums über die Verlängerung eines solchen schlau zu machen.

Letztendlich gibt es auch noch die Praktika, die sich auf ein Jahr belaufen, beispielsweise beim freiwilligen sozialen Jahr, bevor man Kindergärtnerin oder auch Altenpflegerin werden kann. Diese Praktika werden auch häufig mit einem kleinen Entgelt belegt, eben gerade weil es sich hierbei um ein Jahr handelt. Ebenso verhält es sich beim Zivildienst für diejenigen, die nicht zur Bundeswehr gehen.