Praktikumsvertrag Ein Praktikum ist rein rechtlich gesehen eine schwierige Angelegenheit, denn viele Arbeitgeber nutzen die Praktikanten, um mit diesen vollwertige Arbeitsplätze zu ersetzen und zu belegen. Dieser Vorgang ist jedoch sittenwidrig, wenn für diesen Arbeitsplatz dann kein Gehalt gezahlt wird. Dieses Gehalt kann vom Praktikanten auch noch im Nachhinein eingefordert werden, wenn er beweisen kann, dass er einen vollwertigen Arbeitsplatz ausgefüllt hat und nicht die Rolle eines Praktikanten übernommen hat. Um diesen rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen, sollten Sie als Praktikant auf einen Praktikumsvertrag bestehen. In diesem Vertrag sollten, ebenso wie in einem normalen Arbeitsvertrag, die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch sowie auch das zu zahlende Entgelt vereinbart werden. Wird dieser Praktikumsvertrag dann vom Arbeitgeber nicht eingehalten, kann gegen diese Vorgehensweise angegangen werden. Praktikanten sind in der Regel genauso wie Mitarbeiter zu behandeln, auch haben sie die gleichen Rechte und Pflichten, ebenso wie der Arbeitgeber. Von daher steht einem Praktikanten auf Dauer (beispielsweise bei einem Praktikum über sechs Monate hinweg) auch ein Urlaubsanspruch zu.
Dieser sollte ebenfalls vertraglich vereinbart werden, um hier beide Seiten, Arbeitgeber wie auch Praktikanten, rechtlich abzusichern. Denn wie man es auch aus anderen Lebensbereichen kennt, ist Vertrauen gut, Kontrolle jedoch besser. Gerade bei Arbeitsverhältnissen sollte diese bedacht sein, denn es gibt leider immer noch zu viele Arbeitgeber, welche die Arbeitskraft des Praktikanten dazu ausnutzen, bestimmte Dinge, die beispielsweise im normalen Arbeitsalltag liegen geblieben sind (hierzu können beispielsweise Ablagen, Sortierarbeiten und Ähnliches gehören), zu erledigen. Dafür ist ein Praktikum jedoch nicht gedacht, vielmehr soll der Praktikant einen Einblick in den Job bekommen, welche Aufgaben in diesem Job zu erfüllen sind, in welcher Art und Weise dieser Job erledigt wird und vieles mehr. Während eines Schulpraktikums muss ein solcher Praktikumsvertrag selbstverständlich nicht vereinbart werden, denn dieses beläuft sich in der Regel auf 2 – 4 Wochen und wird sozusagen von den Schulen betreut, sprich, einmal mindestens erscheint der / die Lehrer/in am Praktikumsplatz und erfragt die Situation. Hier könnte sich der Schüler dann ggf. beschweren und das Thema würde mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Thema: Praktikumsvertrag |