Wenn Du ein Praktikum absolvierst, musst Du nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit Deinem Praktikumsgeber schließen. Die Vereinbarungen könnt ihr genauso gut auch mündlich treffen. Durch einen Praktikumsvertrag bist Du aber auf der sicheren Seite. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, hast Du nämlich buchstäblich einen Nachweis für die Absprachen in der Hand. Aber was sollte in einem Praktikumsvertrag eigentlich alles drinstehen? Welche Regelungen besonders wichtig sind, erklären wir Dir hier. Außerdem zeigen wir Dir anhand eines allgemeinen Musters, wie ein Praktikumsvertrag aussehen kann.
►Praktikumsvertrag – als Vorlage
Je nach Praktikumsbetrieb, Art und Zweck des Praktikums wird der Praktikumsvertrag natürlich ein wenig unterschiedlich ausfallen. Zudem spielt es eine Rolle, ob Du Schüler oder Student bist. Oder ob Du von Dir aus ein Praktikum absolvierst, um beispielsweise die Zeit bis zu Deinem Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Wie ein Praktikumsvertrag aber grundsätzlich aussehen kann, zeigt Dir das folgende Muster.
Praktikumsvertrag
Zwischen
________________ Name, Anschrift _____________________
– nachfolgend Praktikumsgeber genannt –
und
________________ Name, Anschrift _____________________
geboren am __________ in ____________________________
– nachfolgend Praktikant genannt –
wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn und Dauer des Praktikums
Das Praktikum beginnt am ____________ und endet am ___________. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Während des Praktikums wird der Praktikant von Herr/Frau __________ als Ansprechpartner betreut.
§ 2 Zweck, Inhalte und Ziele des Praktikums
Das Praktikum wird als Schülerpraktikum in Zusammenarbeit mit _______ Name der Schule _________
Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiengangs _________________________
Betriebspraktikum auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Während des Praktikums wird der Praktikant in den Bereichen/Abteilungen __________________________________________________________________________________________________________________________________________eingesetzt und vorrangig mit folgenden Aufgaben und Tätigkeiten betraut:
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Das Praktikum ist auf das Erreichen folgender Ausbildungsziele ausgerichtet:
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Oder:
Die inhaltliche Gliederung und die zeitliche Struktur des Praktikums ergeben sich aus dem vereinbarten Ausbildungsplan. Darin sind auch die Ziele dieses Praktikums festgelegt. Der Ausbildungsplan liegt diesem Vertrag bei und ist Vertragsbestandteil.
§ 3 Arbeitszeit und Urlaub
Die tägliche Einssatzzeit des Praktikanten beträgt ______ Stunden, bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von ____ Stunden. Die Arbeitzeit beginnt um _____ Uhr und endet um _____ Uhr mit einer Pausenzeit von ______ Minuten./ Die Arbeitszeiten sind dem Dienstplan zu entnehmen. Sofern Bedarf besteht, können die Arbeitszeiten nach Absprache vorübergehend erhöht werden. Der Praktikant hat für jeden Monat des Praktikums Anspruch auf __ Werktage Urlaub. Für die gesamte Praktikumsdauer ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von ___ Werktagen.
§ 4 Vergütung
Das Praktikum wird unentgeltlich durchgeführt.
Das Praktikum wird mit _____ Euro brutto pro Monat vergütet. Die Zahlung wird jeweils zum Monatsende fällig und erfolgt unbar auf das vom Praktikanten benannte Konto.
Der Praktikant erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____ Euro. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Praktikums.
§ 5 Krankheit
Sollte der Praktikant erkranken, ist er dazu verpflichtet, den Praktikumsgeber unverzüglich darüber zu informieren. Spätestens am ___ Werktag muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
(Bei einer Praktikumsdauer von mehr als ___ Monaten verpflichtet sich der Praktikumsgeber, die vereinbarte Vergütung im Krankheitsfall sechs Wochen lang weiterzubezahlen.)
Sollte eine längerfristige Erkrankung erwarten lassen, dass das Praktikum nicht wie vereinbart durchgeführt und die Ausbildungsziele nicht erreicht werden können, können beide Vertragsseiten einvernehmlich beschließen, das Praktikum vorübergehend auszusetzen und später fortzuführen oder gänzlich abzubrechen.
§ 6 Zeugnis
Nach Abschluss des Praktikums erteilt der Praktikumsgeber dem Praktikanten ein qualifiziertes Praktikumszeugnis. Das Zeugnis enthält Angaben über die Art, die Dauer und die Ziele des Praktikums sowie eine Beurteilung der Führung, der erbrachten Leistungen und der fachlichen Fähigkeiten des Praktikanten. Sollte das Praktikum vorzeitig beendet werden, hat der Praktikant nur Anspruch auf eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum.
Der Praktikant ist berechtigt, das Praktikum (zu Studienzwecken) in einem Praktikumsbericht auszuwerten. Auf Verlangen ist dem Praktikumsgeber eine Ausfertigung des Praktikumsberichts auszuhändigen. Bei Angaben, die der Schweigepflicht unterliegen, ist eine Verwendung im Praktikumsbericht ausgeschlossen. Namen und andere personenbezogene Angaben dürfen nur in anonymisierter Form genannt werden.
§ 7 Kündigungsbedingungen
Die ersten ______ Wochen des Praktikums werden als Probezeit vereinbart. Während der Probezeit kann dieser Vertrag von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag durch den Praktikanten/von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15./zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit möglich. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
§ 8 Pflichten der Vertragsparteien
Der Praktikumsgeber verpflichtet sich,
⦁ dem Praktikanten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dessen Fachgebiet zu vermitteln und ihm Tätigkeiten zuzuteilen, die dem Erreichen der Ausbildungsziele dienlich sind.
⦁ dem Praktikanten alle notwendigen Ausbildungs- und Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
⦁ den Praktikumsvertrag bei der zuständigen Kammer registrieren zu lassen.
⦁ der Meldepflicht gegenüber den Sozialversicherungen nachzukommen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, sofern das Praktikum der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
⦁ den Praktikanten beim Unfallversicherungsträger anzumelden.
⦁ die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrags einzuhalten.
Der Praktikant verpflichtet sich,
⦁ die Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und sich um das Erreichen der Ausbildungsziele zu bemühen.
⦁ ihm übertragene Aufgaben gewissenhaft zu erledigen.
⦁ ihm erteilten Weisungen zu folgen, Vorschriften und Vorgaben einzuhalten sowie überlassene Arbeitmittel sorgsam zu behandeln.
⦁ über Interessen, Betriebsabläufe und andere Interna während des Praktikums und darüber hinaus Stillschweigen zu bewahren.
⦁ die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrags einzuhalten.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen
Weder dieser Vertrag noch das Praktikum begründen ein Arbeitsverhältnis. Der Praktikant haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitere Absprachen und Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags haben schriftlich zu erfolgen.
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Ort, Datum
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Unterschrift Praktikumsgeber
____________________________
Unterschrift Praktikant
Praktikumsvertrag – Wann er üblich ist und wann eher nicht
Ein Praktikumsvertrag muss grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden. Wenn Du mit dem Praktikumsgeber vereinbarst, dass Du bei ihm ein Praktikum absolvierst, ist diese mündliche Vereinbarung für Euch beide verbindlich. Ein mündlicher Praktikumsvertrag ist also genauso wirksam wie ein schriftlicher Vertrag. Bei einem Praktikum, das nur recht kurz dauert, und bei einem Praktikum, bei dem Du keine Vergütung erhältst, ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag deshalb auch eher die Ausnahme. Gleiches gilt, wenn Du als Schüler ein Praktikum absolvierst, das Deine Schule für Dich organisiert hat. Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist hingegen dann üblich, wenn
- Du ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvierst.
- Dein Praktikum drei Monate oder länger dauert.
- Du während des Praktikums eine Vergütung bekommst.
- Dein Praktikumsgeber ein größeres Unternehmen oder eine öffentliche Institution ist.
Praktikumsvertrag – Welche Regelungen er enthalten sollte
Wie Dein Praktikumsvertrag aussehen und welche Regelungen er enthalten sollte, hängt ein wenig davon ab, was für ein Praktikum Du absolvierst. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, ob Du Schüler oder Student bist und als solcher Dein Praktikum machst. Oder ob Du ein freiwilliges Praktikum absolvierst und dabei eher den Status eines Arbeitnehmers hast. Grundsätzlich sollte Dein Praktikumsvertrag aber ähnlich aufgebaut sein wie ein Berufsausbildungsvertrag. Wichtig sind dabei dann vor allem folgende Punkte:
Grundlegende Angaben:
Der Praktikumsvertrag beginnt mit Deinem Namen samt Anschrift und Geburtsdatum sowie dem Namen und der Anschrift des Praktikumsgebers. Außerdem sollte der Name von Deinem Ansprechpartner, der Dein Praktikum betreut, angegeben sein.
Beginn und Dauer des Praktikums:
Im Praktikumsvertrag sollte stehen, an welchem Tag Dein Praktikum beginnt und wie lange es dauert. Meist wird hier auch der Hinweis stehen, dass das Praktikum an dem vereinbarten Tag automatisch endet, ohne dass eine gesonderte Kündigung notwendig ist. Oft steht in einem Praktikumsvertrag zudem, dass das Praktikum kein Arbeitsverhältnis begründet.
Zweck, Inhalte und Ziele des Praktikums:
Ein Praktikum ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Die Idee von einem Praktikum ist, dass Du Dein bisheriges Wissen einbringen, praktische Erfahrungen sammeln und den Berufsalltag kennenlernen kannst. Sinnvoll ist deshalb, in einem Arbeits- und Ausbildungsplan festzuhalten, welche Abteilungen Du durchlaufen, welche Aufgaben Du übernehmen und welche Tätigkeiten Du erledigen wirst. Außerdem sollte vereinbart werden, welche Ziele Dein Praktikum hat. Dieser Plan kann direkt in den Praktikumsvertrag integriert sein. Möglich ist aber auch, dass der Plan als separates Dokument erstellt wird. In diesem Fall wird im Vertrag nur auf den Plan hingewiesen. Zudem sollte im Vertrag der Zweck des Praktikums stehen. Es sollte also angegeben sein, um was für ein Praktikum es sich handelt. Vor allem bei einem Pflichtpraktikum ist nämlich wichtig, dass Du einen entsprechenden Leistungsnachweis hast. Erfüllt Dein Praktikum die inhaltlichen Anforderungen nicht, wird es nämlich möglicherweise nicht anerkannt.
Arbeitszeiten und Urlaub:
Deine Arbeitszeiten werden sich grundsätzlich nach den Arbeitszeiten richten, die in Deinem Praktikumsbetrieb üblich sind. Allerdings müssen Deine Arbeitszeiten das Arbeitszeitgesetz einhalten. Demnach darf Deine durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Du darfst zwar an einzelnen Tagen bis zu zehn Stunden lang arbeiten. Bezogen auf ein halbes Jahr muss es aber durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleiben. Ausnahmen sind nur in wenigen Branchen zulässig, beispielsweise in der Pflege. Im Praktikumsvertrag steht außerdem, ob Du zu festen Arbeitszeiten arbeitest, im Schichtdienst eingesetzt wirst oder Dir Deine Arbeitszeiten im Rahmen von Gleitzeit frei einteilen kannst.
Absolvierst Du Dein Praktikum als Schüler oder Student, sollst Du in dieser Zeit ja möglichst viel lernen. Deshalb wirst Du in den meisten Fällen keinen Anspruch auf Urlaub haben. Wenn Du hingegen eher Arbeitnehmerstatus hast, steht Dir Urlaub zu. Bei einer Sechs-Tage-Woche beläuft sich der Mindesturlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz auf 24 Werktage. Für jeden vollen Monat, den Dein Praktikum andauert, erwirbst Du somit den Anspruch auf zwei Urlaubstage. Dein Praktikumsgeber kann Dir aber natürlich auch mehr Urlaub gewähren, denn das Gesetz gibt nur den Mindesturlaub vor.
Vergütung:
In Wirtschaftsunternehmen wirst Du als Praktikant vielfach eine Vergütung bekommen. Wie hoch diese ausfällt, hängt von dem Unternehmen und Deinem Einsatzbereich ab. Im Durchschnitt beträgt die Praktikumsvergütung rund 400 Euro pro Monat, es kann aber auch mehr oder weniger sein. Die Vergütung kann als pauschaler Betrag pro Monat, auf Stundenlohnbasis oder als Honorar vereinbart werden. Im öffentlichen Dienst, in sozialen Einrichtungen, bei Verbänden und bei Vereinen ist ein Praktikum meist unentgeltlich. Manchmal kannst Du hier aber eine kleine Aufwandsentschädigung oder Honorare für bestimmte Einzelaufgaben bekommen. Im Praktikumsvertrag sollte auf jeden Fall stehen, ob Du eine Vergütung erhältst und wenn ja, in welcher Höhe.
Zeugnis:
Einen Paragraphen, der eindeutig und verbindlich regelt, dass Du ein Recht auf ein Zeugnis hast, gibt es nicht. Dies liegt daran, dass ein Praktikum oft nur wenige Wochen dauert und deshalb kein sogenanntes dauerndes Dienstverhältnis im Sinne des Gesetzes ist. Du kannst zwar Deinen Praktikumsbetrieb um ein qualifiziertes Zeugnis bitten. Er ist aber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Dir ein solches Zeugnis tatsächlich zu erteilen. Etwas anders sieht es aus, wenn Du als Student ein Pflichtpraktikum absolvierst oder Arbeitnehmerstatus hast. In diesem Fall greift § 8 des Berufsbildungsgesetzes, nach dem Dir der Praktikumsbetrieb ein Zeugnis ausstellen muss. Auf Deinen Wunsch hin muss es sich bei diesem Zeugnis dann auch um ein qualifiziertes Zeugnis handeln. Ein qualifiziertes Zeugnis ist ausführlicher und enthält Angaben zu Deinen Aufgaben, Deinen fachlichen Fähigkeiten und Deinem Verhalten. Im Unterschied dazu ist ein einfaches Zeugnis letztlich nur eine Bescheinigung mit Angaben zu der Art und der Dauer des Praktikums. Für Dich kann ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ein wichtiges und hilfreiches Dokument für spätere Bewerbungen sein. Deshalb solltest Du im Praktikumsvertrag vereinbaren, dass Du nach Abschluss des Praktikums ein Zeugnis bekommst. Gleichzeitig solltest Du vereinbaren, dass Du die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Praktikum in Deinem Praktikumsbericht nennen und auswerten darfst.
Kündigung:
Wenn das Praktikum nur wenige Wochen dauert, wird sich die Frage nach einer Kündigung vermutlich nicht stellen. Vor allem bei einem längeren Praktikum kann es durchaus sinnvoll sein, den Fall einer Kündigung im Vertrag zu regeln. Hier spielt aber wieder eine Rolle, ob Du Schüler oder Student bist oder eher Arbeitnehmerstatus hast. Außerdem sind die Kündigungsbedingungen im Praktikumsvertrag angeblich. So kann zunächst einmal eine Probezeit vereinbart sein. Während der Probezeit kannst Du das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Gleiches gilt für Deinen Praktikumsbetrieb. Nach Ablauf der Probezeit kannst Du den Vertrag ebenfalls kündigen. Allerdings musst Du dann die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Auch Dein Praktikumsbetrieb kann eine Kündigung aussprechen, wobei hier vor allem eine personen- oder eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage kommen. Eine personenbedingte Kündigung ist beispielsweise denkbar, wenn Du sehr lange krank bist und das Praktikum deshalb nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Oder wenn Deine Fachkenntnisse für das Praktikum nicht ausreichen. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Frage, wenn Du beispielsweise dauernd zu spät kommst, mehrfach unentschuldigt fehlst oder Dich ständig den Anweisungen widersetzt. Sind im Praktikumsvertrag keine speziellen Kündigungsfristen vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Demnach beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Eine außerordentliche und fristlose Kündigung ist jederzeit möglich. Sie setzt aber einen sehr wichtigen Grund voraus, der es unzumutbar macht, das Praktikum wie vereinbart zu Ende zu bringen.
Krankheit, Versicherungen und Haftungsfragen:
Solltest Du krank werden, gelten für Dich die Regeln, die auch für die übrigen Azubis und Arbeitnehmer in dem Betrieb gelten. Du musst Dich also sofort bei Deinem Praktikumsbetrieb melden und miteilen, dass Du krankheitsbedingt ausfällst. Bist Du länger krank, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. In den meisten Betrieben ist ein solches Attest spätestens am dritten Tag erforderlich. Genaue Details dazu sollten aber im Praktikumsvertrag stehen. Dort sollte außerdem geregelt sein, was im Krankheitsfall mit Deiner Vergütung passiert.
Wenn Du ein Praktikum absolvierst, behandelt Dich der Gesetzgeber so, als würdest Du eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren. Wie lange das Praktikum dauert und ob es entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Solange Du Praktikant bist, bist Du deshalb automatisch gesetzlich unfallversichert. Hast Du im Unternehmen oder auf dem direkten Weg zum oder vom Praktikumsbetrieb einen Unfall, greift somit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einen gesonderten Antrag dafür musst Du nicht stellen. Die Sozialversicherungspflicht hängt davon ab, ob und wie hoch Dein Praktikum vergütet wird. Hinweise darauf sollten aber im Praktikumsvertrag stehen. Zudem sollte hier ein Hinweis auf die Haftung enthalten sein. Schließlich kann es passieren, dass Du einen Fehler machst und damit einen Schaden anrichtest. Zu Deinem Schutz sollte der Praktikumsvertrag eine Ausschlussregelung beinhalten, die besagt, dass Du nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftest. Das heißt nichts anderes, als dass Du nichts zu befürchten hast, solange Du nicht absichtlich etwas falsch oder kaputt machst.