Probezeit verlängern: Das sollten Sie darüber wissen

Eine Probezeit-Klausel in einem Arbeitsvertrag ist nicht selten und kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmer positiv sein. Sie gibt beiden Seiten eine gewisse Sicherheit, sich schnell und unkompliziert aus dem Arbeitsverhältnis wieder zu lösen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Ihr Vorgesetzter die Probezeit verlängern möchte? Ist das überhaupt erlaubt und wenn ja, unter welchen Umständen?

Dieser Beitrag hilft Ihnen zu verstehen, wann und in welchem Kontext die Probezeit hinausgezögert werden kann und welche Folgen das für Sie mit sich bringt.

Lesen Sie, was darunter verstanden wird, wenn Sie die ersten Monate lediglich auf Probe arbeiten und erfahren Sie, welche Gründe es für die Verlängerung dieser Zeit geben kann. Erfahren Sie, wann und in welcher Form Ihr Arbeitgeber einen solchen Schritt gehen kann. Nehmen Sie zum Schluss die Checkliste zur Hilfe, um noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst zu betrachten.

Das bedeutet Probezeit

Treten Sie in ein neues Arbeitsverhältnis ein, regeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber in einem Vertrag, wie dieses aussehen soll und für welchen Zeitraum es insgesamt angelegt ist. Auch die Dauer der Probezeit wird darin vereinbart. Sie ist dafür da, Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eine gewisse Sicherheit zu geben, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie jedoch nicht. Während dieser Zeit können Sie sich in Ruhe beschnuppern und ohne großen Druck einander kennenlernen. Sie können prüfen, ob Ihre Erwartungen an den jeweils anderen erfüllt werden und ob Sie sich vorstellen können, langfristig zusammenzuarbeiten. Innerhalb dieser festgelegten Zeit kann die Beschäftigung immer und ohne die Nennung von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden. Der Tag der Kündigung ist dabei nicht festgesetzt, da Sie als Arbeitnehmer noch nicht unter dem Kündigungsschutz stehen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter §622 Abs. 3 (BGB) geregelt, dass diese Zeitspanne maximal sechs Monate umfassen darf. Nicht selten jedoch kommt es vor, dass Unternehmen von dem unkomplizierten und kurzen Kündigungsrecht auch nach Ablauf noch Gebrauch machen möchten, um das eigene Risiko möglichst gering zu halten. Deshalb wird oft versucht, diese Bewährungszeit zu verlängern. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, ob ein solches Vorgehen rechtens ist und unter welchen Voraussetzungen dies durchgesetzt werden darf. Das Thema „Probezeit verlängern“ ist eines der häufigsten aus dem Arbeitsrecht. Ob und inwieweit das erlaubt ist und was Sie als Arbeitnehmer darüber wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Gründe für das Verlängern der Probezeit

Vermutlich fragen Sie sich jetzt, was einen Arbeitgeber zur Verlängerung der Probezeit bewegen könnte. Einige mögliche Gründe sollen in diesem Abschnitt genannt und näher erläutert werden.

Anhaltende Unklarheiten über den Arbeitnehmer

Ihr Chef konnte sich in der vereinbarten Probezeit von sechs Monaten noch kein ausreichendes Bild von Ihnen und Ihrer Arbeit machen. Vielleicht ist Ihr Tätigkeitsgebiet so umfassend, dass die Zeit schlichtweg noch nicht dazu ausgereicht hat. Mit einer Verlängerung der Probezeit sollen wichtige Punkte zur Beurteilung Ihrer Eignung nachgeholt werden.

Keine abgeschlossene Einarbeitung

Die Einarbeitung in den neuen Job ist mit Ablauf der Probezeit noch nicht abgeschlossen. Vielleicht haben Sie wichtige Programme noch nicht kennengelernt oder konnten an Kundenterminen nicht teilnehmen. Das könnte ein Grund sein, dass Ihr Arbeitgeber die Probezeit verlängern möchte.

Krankheit des Mitarbeiters

Da Sie als Arbeitnehmer sehr lange aufgrund von Krankheit gefehlt haben, gibt es einiges nachzuholen. Dafür benötigen Sie Zeit und diese muss, wenn erforderlich, an Ihre vereinbarte Probezeit dran gehängt werden.

Veränderungen in der Führungsebene

Während Ihrer Bewährungszeit in der neuen Firma kommt es zu einem Wechsel in der Chefetage und Sie bekommen einen neuen Vorgesetzten. Dieser kennt Sie und Ihre Arbeit noch nicht genug und möchte die Frist deshalb verlängern.

Probezeit verlängern: Unter diesen Umständen ist das möglich

Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wie Ihr Arbeitgeber eine Ausdehnung Ihrer Probezeit veranlassen kann. Welche das sind, lesen Sie in diesem Abschnitt.

1. Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und dehnt die Kündigungsfrist aus

Eine Möglichkeit der Verlängerung ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt und die Kündigungsfrist bis zum letztmöglichen Tag verlängert. Er könnte Ihnen bis zu diesem Tag Ihrer Probezeit kündigen. Die längere Frist soll dann dazu dienen, dass Sie sich noch einmal über ein paar Monate hinaus mit Ihrem Können bewähren sollen. Außerdem verpflichtet sich Ihr Vorgesetzter, Ihnen eine bedingte Wiedereinstellungszusage zu geben. Das bedeutet, dass er Sie bei guter Bewährung erneut wieder einstellen muss. Wird diese Zusage nicht erteilt, kann das von einem Arbeitsgericht als Versuch gesehen werden, das Kündigungsschutzgesetz zu umgehen.

Wie lange die ausgedehnte Frist sein darf, hängt davon ab, ob es einen tariflichen Vertrag gibt oder nicht. Gibt es keinen, darf diese nicht länger als sieben Monate dauern. Es sollte schriftlich festgehalten werden, dass die Ausweitung der Erprobungszeit im Sinne beider Parteien erfolgt, also sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer für angemessen empfunden wird.

2. Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag und verschieben das Ende weit nach hinten

Ihr Arbeitgeber könnte sich auch dazu entschließen, einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen zu vereinbaren. In diesem wird schriftlich ein Aufhebungszeitpunkt festgelegt, der den Moment der gesetzlichen Kündigungsfrist in der Probezeit von zwei Wochen weit überschreitet. Wie schon im ersten Fall darf das Ende des Arbeitsverhältnisses die Frist von sieben Monaten nicht überschreiten. Besser ist, wenn der Ablauf für weit vorher vereinbart wird.

Außerdem darf diese Methode nur dann Anwendung finden, wenn es nachweislich darum geht, den neuen Mitarbeiter weiter auf seine Eignung zu prüfen. Deshalb gilt auch hier, dass eine Wiedereinstellungszusage für den Fall der erfolgreichen Erprobung unbedingt gegeben werden muss. Aber Vorsicht! Sie als Arbeitnehmer könnten im Falle eines tatsächlichen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis Probleme mit der Agentur für Arbeit bekommen. Denn es könnte Ihnen unterstellt werden, dass Sie an der Aufhebung beteiligt waren. Eine Sperrfrist von rund drei Monaten ist da nicht unüblich.

Wie sieht es mit einer Kündigung danach aus?

Die gute Nachricht für Sie ist: Haben Sie die Probezeit einmal überstanden, kann Ihnen nicht mehr so einfach gekündigt werden. Jede Kündigung muss dann sehr gut begründet werden. Es reicht nicht aus, wenn Ihr Chef beispielsweise nicht mehr mit Ihnen klarkommt oder meint, Sie seien schludrig oder zu langsam in Ihrer Arbeit. Er benötigt dann einen guten Grund. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann zum Beispiel dann gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe oder unsachgemäßes Verhalten Ihrerseits vorliegen.

Mit diesen Folgen können Sie rechnen

Für Sie ist nun wichtig zu wissen, was sich konkret für Sie ändert, wenn die Probezeit verlängert wird. Ist das einmal beschlossen worden, verlängert sich die Kündigungs-Frist von zwei Wochen auf vier Wochen. Außerdem kann die Kündigung dann jederzeit ausgesprochen werden und nicht erst zum 15. oder 30. eines Monats. Ebenso zögert sich der Kündigungsschutz weiter hinaus. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie sich darauf einlassen oder nicht.

Alles Wichtige auf einen Blick: Checkliste

  • Die Probezeit wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber explizit vereinbart. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Das Beschäftigungsverhältnis kann von Ihrem Chef oder Ihnen als Arbeitnehmer während der Probezeit ohne die Angabe von Gründen aufgelöst werden.
  • Im Normalfall darf die Dauer von maximal sechs Monaten nicht überschritten werden.
  • Eine Verlängerung wird von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen und darf nicht länger als sieben Monate nach Ende der eigentlichen Probezeit-Höchstdauer andauern.
  • Wird eine Probezeit verlängert, gilt ab dem Zeitpunkt der Verlängerung nicht mehr die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  • Auch am letzten Tag kann eine Kündigung noch wirksam ausgesprochen werden.
  • Bei einem außerordentlichen Grund darf das Arbeitsverhältnis auch fristlos gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Frist besteht das Arbeitsverhältnis fort, ohne dass etwas Neues vereinbart werden muss.
  • Für Ausbildungsverhältnisse gelten besondere Regelungen. Hier darf die Erprobungszeit maximal zwischen einem und vier Monaten dauern.

Gut zu wissen

  • Sind Sie mit Ihrem Arbeitgeber lediglich einen befristeten Vertrag eingegangen, der nicht länger als sechs Monate dauert, läuft dieser einfach aus und Sie brauchen nicht extra zu kündigen. Auch das Thema „Probezeit verlängern“ hätte sich in diesem Fall erledigt.
  • Werden Sie während Ihrer Probezeit schwanger, können Sie ein Sonderkündigungsrecht genießen. Seien Sie aber vorsichtig damit, es darauf anzulegen. Schließlich möchten Sie bestimmt ungern mit Ihrem Chef in einen Konflikt geraten.

Sie wissen jetzt, wann und unter welchen Umständen Ihre Probezeit verlängert werden kann. Was es bedeutet, in dieser Bewährungsphase eines Arbeitsverhältnisses zu stehen, ist Ihnen bewusst. Auch kennen Sie mögliche Gründe, die eine Verlängerung dieser Zeit erforderlich machen. Es gibt zwar eindeutige Vorgehensweisen von Seiten der Arbeitgeber, doch trotzdem kann es in Ihrem Einzelfall auch ganz unterschiedlich ablaufen. Deshalb sollten Sie sich gut darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Sie haben und im Zweifel einen Anwalt kontaktieren. Wir wünschen Ihnen alles Gute!